
Was ist eine Patientenverfügung?
Ein medizinisches Dokument. Es hält den Patientenwillen für Situationen fest, in denen ein Patient seinen Willen nicht mehr persönlich mitteilen kann. Die Patientenverfügung richtet sich an einen Arzt bzw. eine Ärztin und schreibt persönliche Behandlungsgrenzen fest: Umstände, unter denen man keine medizinische Verlängerung seines Lebens mehr wünscht.
Vereinfacht gesagt sind Patientenverfügungen "Verbotslisten" für Behandelnde. Um wirksam zu sein, müssen sie so konkret wie möglich Situationen und die gewünschten Therapieeinschränkungen beschreiben.

Ist eine Patientenverfügung rechtlich verbindlich?
Ja, eine Patientenverfügung ist für Ärztinnen und Ärzte ebenso verpflichtend, wie ein persönlich (mündlich) geäußerter Patientenwunsch. Allerdings müssen nach gesetzlicher und gerichtlicher Vorgabe zwei Bedingungen erfüllt sein: Die Verfügung muss erstens schriftlich und zweitens hinreichend konkret sein.
Konkret bedeutet dies, die Patientenverfügung muss medizinisch sehr genau Voraussetzungen und Folgen beschreiben, unter denen und für die der darin geäusserte Willen gelten soll. Dies gilt insbesondere für Festlegungen, bei denen ein Therapieabbruch den Tod bedeuten kann. Für Ärzte nicht hinreichend konkret sind allgemeine Formulierungen wie "wenn keine Aussicht mehr auf Heilung besteht". Unerheblich für die Verbindlichkeit einer Verfügung ist, ob sie handschriftlich erstellt oder ausgedruckt wurde oder ob sie notariell beurkundet wurde.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information. PatientenWille24 führt zu keiner Zeit Rechtsberatung durch. Wenden Sie sich für Rechtsberatungen erforderlichenfalls bitte an einen Anwalt oder Notar.

Muss eine Verfügung notariell beurkundet werden?
Nein, eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Sie ist grundsätzlich möglich, aber nur selten sinnvoll. Eine Patientenverfügung ist ein medizinisches Dokument, das für seine Gültigkeit nur zwei Rechtsvorschriften erfüllen muss: Es muss hinreichend konkret und schriftlich abgefasst sein.
Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin interessiert sich letztlich nur in zweiter Linie für Rechtsfragen. Entscheidend ist für sie oder ihn vielmehr, Ihren tatsächlichen Willen in der Patientenverfügung erkennen zu können.
Eine notarielle Beurkundung ist in der Praxis nur in seltenen Ausnahmefällen angezeigt, beispielsweise wenn die Befürchtung besteht, dass eine Verfügung gar nicht von der Person verfasst wurde, für die sie vorgelegt wird. Sollte so ein Fall absehbar sein, ist es sinnvoll, die einmal erstellte (medizinisch exakte) Patientenverfügung notariell beurkunden zu lassen, um die eigene Identität zu bestätigen.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information. PatientenWille24 führt zu keiner Zeit Rechtsberatung durch. Wenden Sie sich für Rechtsberatungen erforderlichenfalls bitte an einen Anwalt oder Notar.

Was bietet PatientenWille24?
PatientenWille24 ist der erste Onlinedienst, mit dem jedermann selbstständig eine zuverlässiger Patientenverfügung erstellen kann. Medizinische oder rechtliche Vorkenntnisse sind nicht nötig.
Erstellte Verfügungen können bei PatientenWille24 online hinterlegt werden und sind so im Notfall jederzeit für den Arzt einsehbar. Während der Hinterlegung erhalten Kunden bei medizinischen oder rechtlichen Veränderungen jederzeit eine Benachrichtigung und können Ihre Verfügung beliebig oft aktualisieren.

Was ist das Besondere an der Verfügung von PatientenWille24?
Verfügungen von PatientenWille24 sind
- medizinisch konkret
- und damit im Ernstfall verbindlich
Die Online-Hinterlegung stellt zudem sicher, dass
- die Verfügung jederzeit und überall für Ärztinnen und Ärzte greifbar ist,
- laufend medizinisch und rechtliche Veränderungen berücksichtigt werden, und
- Sie jederzeit kostenlos Ihre Verfügung ändern und neu hinterlegen können.
Viele andere Patientenverfügungen hingegen taugen kaum für den Ernstfall: Sie sind medizinisch nicht ausreichend konkret und häufig im entscheidenden Augenblick nicht zur Hand.

Was unterscheidet PatientenWille24 von anderen Anbietern?
PatientenWille24 ist einzigartig. Im Gegensatz zu anderen Anbietern bieten wir nicht lediglich ein Standard-Formular mit allgemeinen Textbausteinen oder Freistellen zum Selbstausfüllen. PatientenWille24 erstellt vielmehr eine individuelle und ausführliche Patientenverfügung, die im Ernstfall wirksam ist.
PatientenWille24 führt Sie durch eine speziell entwickelte Befragung, welche sich fortlaufend Ihren Bedürfnissen anpasst, und erklärt leicht verständlich alles Nötige. Schritt für Schritt können damit auch Laien eine wirksame und garantiert vollständige Patientenverfügung selbst erstellen und auf Wunsch online hinterlegen.
Das System wurde mit Fachärzten für Notfall- und Intensivmedizin entwickelt und wird laufend dem medizinischen Fortschritt angepasst. Auf Grundlage der Antworten wird ein individueller, medizinisch zuverlässiger Entwurf für eine Patientenverfügung erstellt. Er steht unmittelbar nach Abschluss der Befragung bereit.
Die einmal unterschriebene Patientenverfügung kann bei PatientenWille24 online hinterlegt werden. So steht sie im Ernstfall jederzeit und überall zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Woran kranken die meisten Patientenverfügungen?
Die meisten in Umlauf befindlichen Patientenverfügungen sind aus ärztlicher Sicht ungeeignet, unabhängig davon ob Sie mit Ankreuz-Vordrucken oder vom Anwalt erstellt worden sind. Die Hauptgründe hierfür sind gemäss einem wissenschaftlichen Artikel im Deutschen Ärzteblatt (DOI: 10.3238/arztebl.2014.0050) die folgenden: Erstens sind die meisten Verfügungen schwammig formuliert und verunmöglichen es dem Arzt somit, Ihren Willen zu erkennen.
Zweitens sind sie im Einsatzfall oft nicht greifbar - weil sie beispielsweise zu Hause in der Schublade liegen.
Erkennbar sind wirkungslose Verfügungen oft an Formulierungen wie:
"...Ich wünsche keine unnötige Verlängerung meines Leidens..."
"...wenn ich mich in einem unabwendbaren Sterbeprozess befinde..."
"...wenn keine Aussicht auf eine lebenswerte Zukunft besteht..."
Von fehlender Fachkenntnis zeugen zudem Passagen, die ausdrücklich eine ausreichende Medikamentengabe gegen Schmerz, Angst oder Atemnot erbitten. Diese Dinge sind selbstverständliche Grundpflicht aller Ärztinnen, Ärzte, Krankenpfleger und Schwestern.
Selbst wenn eine Verfügung nicht schon ihrer medizinischen Ungenauigkeit wegen wirkungslos sein sollte: Im Ernstfall muss sie für die Ärztin oder den Arzt sofort einsehbar sein. Dazu muss der Patient die Verfügung entweder stets bei sich führen (bspw. in der Brieftasche) oder die Verfügung muss online jederzeit und ohne Zeitverzögerung abrufbar sein. Diese letzte Lösung bietet die größte Sicherheit.

Wer kann bei der Erstellung von Patientenverfügungen helfen?
Nur medizinische Fachpersonen, die vorzugsweise in der Intensiv- und Notfallmedizin erfahren sind. Die Wirksamkeit einer Patientenverfügung steht und fällt mit den medizinischen Festlegungen. Sie müssen hinreichen konkret sein und exakt den Behandlungswillen formulieren. Weder Anwälte noch Notare können dies verlässlich leisten, solange sie nicht zugleich erfahrene Ärzte sind.

Warum bieten oft Anwälte oder Notare Patientenverfügungen an?
Vermutlich, weil viele Menschen eine Patientenverfügung als "Nebenprodukt" anderer Rechtsvollmachten (Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht) erstellen möchten oder weil Ihnen ein kompetenter Ansprechpartner bisher gefehlt hat.
Auch wenn manche sich als spezialisierte "Vorsorgeanwälte" präsentieren: Rechtsanwälte oder Notare sind kaum geeignet, medizinische Beratung zu betreiben. Eine Patientenverfügung ist ein medizinisches Dokument. Bei seiner Erstellung kommt es nur am Rande auf Rechtsfragen an.
Anwälte oder Notare sind nur dort sinnvoll, wo Rechtsberatung benötigt wird. Dies kann der Fall sein wenn neben der Verfügung spezielle Bevollmächtigungen erstellt werden sollen, die über den "Normalfall" hinausgehen,
beispielsweise aufgrund außergewöhnlicher Lebensumstände wie bei fehlender Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Verfügungserstellung. Wenn darüber Zweifel besteht, ob ein solcher Spezialfall vorliegt, sollte immer ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information. PatientenWille24 führt zu keiner Zeit Rechtsberatung durch. Wenden Sie sich für Rechtsberatungen erforderlichenfalls bitte an einen Anwalt oder Notar.

Was ist von Blanko- oder Ankreuz-Vordrucken zu halten?
Blanko-Vordrucke bergen gerade aufgrund ihrer vermeintlichen Einfachheit große Risiken. Ihre allgemeinen Formulierungen haben Phrasencharakter und sind häufig nicht geeignet, den behandelnden Ärzten hinreichend genau mitzuteilen, wann und wo ein Patient Grenzen für seine Behandlung zieht. Im Zweifelsfall ist eine "Ankreuz-Verfügung" immer nutzlos.

Wer braucht eine Patientenverfügung?
Grundsätzlich jeder erwachsene Mensch. Denn jeder kann eines Tages hilflos in einem Bett liegen und außerstande sein, die eigene Meinung zu äußern. Nur eine Patientenverfügung kann dann sicherstellen, dass die Ärzte den Willen des Patienten kennen.

In welchem Alter sollte man eine Patientenverfügung erstellen?
In jedem Alter kann man in eine Situation geraten, in der man nicht mehr in der Lage ist, als Patient seinen Willen zu kommunizieren. Solche Notlagen können beispielweise durch einen Unfall oder fortgeschrittene Demenz eintreten. Mit höherem Alter werden sie wahrscheinlicher. Wissenschaftler empfehlen, spätestens im 60. Lebensjahr eine Patientenverfügung zu verfassen. Sicher ist es jedoch vorteilhaft, dies schon deutlich früher zu tun.

Wie oft muss eine Verfügung erneuert werden?
Es gibt keinen festgelegten Zeitabstand. Die Patientenverfügung muss sich im Anwendungsfall noch mit ausreichender Sicherheit auf die aktuelle Situation beziehen lassen. Dafür müssen Ärzte annehmen können, dass eventuell vor Jahren gemachte Festlegungen auch für die aktuelle Situation noch vom Patienten gewollt werden.
In dieser Hinsicht ist das Alter der Verfügung zweitrangig. Beispielsweise wird ein Mann, der mit 85 Jahren eine Wiederbelebungsbehandlung abgelehnt hat, seine Meinung zehn Jahre später kaum geändert haben. In der Praxis hat es sich jedoch bewährt, Patientenverfügungen ca. alle 1-2 Jahre nochmals neu zu unterschreiben.

Muss ein Gericht entscheiden, wenn "die Geräte abgestellt" werden sollen?
Nicht, wenn eine eindeutige Patientenverfügung vorliegt. Sie kann rechtsverbindlich auch eine lebenserhaltende Therapie einstellen lassen. Lässt eine Patientenverfügung jedoch zu viel Auslegungsspielraum und besteht kein Einvernehmen zwischen den behandelnden Ärzten und möglichen Angehörigen oder Bevollmächtigten, muss die Entscheidung eines Betreuungsgerichtes herbeigeführt werden.

Was kann eine Patientenverfügung nicht leisten?
Auch die beste Patientenverfügung kann nicht alle möglichen Lebenssituationen im Voraus erfassen. Auch die beste Patientenverfügung wird stets Lücken haben. Es ist daher ratsam, zusätzlich eine (oder mehrere) Vertrauensperson(en) zu benennen. Sie sollen Ärzten im Falle einer Verfügungslücke erklären, was der mutmaßliche Wille des Patienten ist. Solche Personen werden durch eine Vorsorgevollmacht benannt.
Bestimmte Forderungen einer Verfügung können zudem unwirksam sein, weil sie gesetzlichen Bestimmungen zuwider laufen. Beispielsweise kann man in einer Verfügung nicht wirksam aktive Sterbehilfe verlangen. Deutsche Strafgesetze verbieten dies.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist ein Rechtsdokument. Es richtet sich an jedermann (nicht nur Ärzte) und benennt Personen, die bevollmächtigt sind, für den Vollmachtgeber bestimmte Handlungen durchzuführen (bspw. Behördengänge). Die Bevollmächtigte kann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle der Bevollmächtigten erforderlich ist.
Wenn die Vorsorgevollmacht eine entsprechende Passage enthält, kann sie die Bevollmächtigten berechtigen, gegenüber Ärzten wirksame Einwilligungen oder Ablehnungen von Behandlungen zu erteilen. Dies kann eine sinnvolle Ergänzung zu einer Patientenverfügung sein um zusätzliche Sicherheit für seltene Regelungslücken zu erlangen.

Kann eine Vorsorgevollmacht die Patientenverfügung ersetzen?
Nein, denn auch die nächsten Angehörigen oder engsten Freunde werden kaum lückenlos den Behandlungswillen eines Patienten kennen können.
Außerdem stehen Bevollmächtigte im Ernstfall ohne Patientenverfügung unter erheblichem Druck. Schlimmstenfalls muss beispielsweise ein Familienmitglied ohne Patientenverfügung alleine über Leben und Tod entscheiden und mit dem immer bleibenden Zweifel leben. Das ist nicht jedem zumutbar. Es ist auch Aufgabe einer Patientenverfügung dies zu vermeiden.

Was ist eine Betreuungsverfügung/Betreuungsvollmacht?
Die Betreuungsverfügung richtet sich ausschließlich an ein Gericht. Sie legt fest, wen das Gericht aus Sicht des Vollmachtverfassers im Bedarfsfall als Betreuer bestellen soll. Ein solcher Bedarf besteht nach dem Gesetz dann, wenn ein Mensch aufgrund von Krankheit oder Siechtum eigene Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, die keinen Aufschub mehr dulden (bspw. Kündigungen von Mietverträgen, Behördengänge usw.)
Der Betreuer ist jedoch erst "im Amt", wenn er von einem Gericht eingesetzt wurde. Eine Betreuungsverfügung ist also nur ein Vorschlag an das Gericht. Eine Betreuungsvollmacht berechtigt den benannten Betreuer in keiner Weise, gegenüber Ärzten vor einer Gerichtsentscheidung wirksame Verbote bestimmter medizinischer Behandlungen auszusprechen.

Was unterscheidet PatientenWille24 von anderen Anbietern?
Im Gegensatz zu anderen Anbietern bieten wir nicht lediglich ein Standard-Formular mit allgemeinen Textbausteinen oder Freistellen zum Selbstausfüllen. PatientenWille24 erstellt vielmehr eine individuelle und ausführliche Patientenverfügung, die im Ernstfall wirksam ist.
PatientenWille24 führt durch eine speziell entwickelte Befragung, welche sich fortlaufend Ihren Bedürfnissen anpasst, und erklärt leicht verständlich alles Nötige. Schritt für Schritt können damit auch Laien eine wirksame und vollständige Patientenverfügung selbst erstellen und auf Wunsch online hinterlegen.
Das System wurde von Fachärzten für Notfall- und Intensivmedizin entwickelt und wird laufend dem medizinischen Fortschritt angepasst. Auf Grundlage der Antworten wird ein individueller, medizinisch zuverlässiger Entwurf für eine Patientenverfügung erstellt. Er steht unmittelbar nach Abschluss der Befragung bereit.

Soll PatientenWille24 das persönliche Arztgespräch ersetzen?
Nein, einen mit PatientenWille24 erstellten Entwurf für eine Patientenverfügung können Sie auf Wunsch in aller Ruhe mit Ihrem Arzt besprechen und beliebig verändern. Somit haben Sie die Gewissheit, Ihre Verfügung bis ins letzte Detail anpassen zu können.
Dies ist jedoch keine notwendige Voraussetzung, um mit PatientenWille24 eine zuverlässige Verfügung erstellen zu können.

Können auch Verfügungen online hinterlegt werden,
die nicht mit PatientenWille24 erstellt worden?
Leider nein. PatientenWille24 stellt durch seine speziell entwickelte Onlinebefragung sicher, dass die vorgeschlagenen Verfügungstexte medizinisch zuverlässig sind. Diese Tatsache soll für alle Patientenverfügungen gelten, die bei PatientenWille24 hinterlegt werden.

Kann ich meine alte Verfügung bei PatientenWille24 zur Begutachtung vorlegen?
Nein, PatientenWille24 kann leider nicht zu medizinischen oder rechtlichen Aspekten von Patientenverfügungen Stellung nehmen, die von Dritten entworfen wurden.

Ist meine Verfügung automatisch unwirksam, weil Sie
von einem anderen Anbieter stammt?
Selbstverständlich nicht. Leider ist jedoch der Großteil der sich bisher in Umlauf befindlichen Verfügungen aus ärztlicher Erfahrung nicht ausreichend konkret.

Was kostet PatientenWille24.de?

Welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen?
Sie können per Rechnung (nachträgliche Banküberweisung), Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) PayPal oder Kreditkarte zahlen (Master Card, VISA, American Express).

Wie funktioniert PatientenWille24 genau?
PatientenWille24 stellt Ihnen eine Reihe leicht verständlicher Fragen, die alle medizinisch erforderlichen Bereiche erfassen. Die Befragung passt sich fortlaufend Ihren Bedürfnissen an. Anhand von Beispielen und Auswahllisten teilen Sie uns so Ihre persönlichen Behandlungsvorstellungen und Wünsche mit. Ihre Antworten "übersetzt" PatientenWille24 in medizinisch konkrete Formulierungen und Dokumente.
Dieses Übersetzungssystem wurde mit Fachärzten für Intensiv- und Notfallmedizin entwickelt. Es wird fortwährend den medizinischen und juristischen Entwicklungen angepasst. Ergibt sich für Ihre einmal hinterlegte Verfügung die Notwendigkeit einer Anpassung, werden Sie automatisch per Email benachrichtigt.
Hinterlegte Verfügungen sind über die Website von PatientenWille24 jederzeit für Ärztinnen und Ärzte oder anderes medizinisches Fachpersonal abrufbar. So haben Sie Ihre gesamten Verfügungen überall stets bei sich.
Ein Signalaufkleber auf Ihrer Versichertenkarte ist im Notfall für das Krankenhaus unübersehbar.

 Wie verlässlich sind Online-Hinterlegung und Signalaufkleber?
Bei jeder Notfall-Behandlung wird auch immer Ihre Versichertenkarte eingelesen. Dies ist für Krankenhäuser und Notärzte erforderlich, um von der Krankenkasse Geld zu bekommen. Beim Heraussuchen der Krankenversichertenkarte fällt der neon-rote Signalaufkleber unweigerlich ins Auge.
Da behandelnde Ärztinnen und Ärzte ein sehr großes Interesse haben, Ihre Verfügung einzusehen, ist mit größter Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie diese auch über das Internet abrufen.

Welche Vorkenntnisse benötigt man für die Benutzung von PatientenWille24?
Keine; weder medizinische noch juristische.

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Welche Standpunkte vertritt PatientenWille24 in der
anhaltenden Diskussion um Patientenverfügungen?
PatientenWille24 vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich jeder Mensch uneingeschränkt von dem Recht Gebrauch machen darf, Art und Umfang seiner medizinischen Heilbehandlung selbst zu bestimmen. In diesem Sinne befürwortet und unterstützt PatientenWille24 die Einrichtung von Patientenverfügungen und setzt sich für eine Stärkung und den Erhalt entsprechender Patientenrechte ein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unsere Erklärung zu den
ethischen Unternehmensstandpunkten.
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