Notfallabruf
LoginBerlin, 8.11.2014.
Der Bedarf ist groß: Mehr als 17 Millionen Deutsche möchten eine Patientenverfügung erstellen. Dabei finden sie kaum geeignete Hilfe: Bisherige Angebote versagen im medizinischen Ernstfall fast ausnahmslos, so das Ergebnis einer Studie, die unlängst im Deutschen Ärzteblatt erschien[1].
Ein Berliner Startup ist angetreten, das zu ändern. "PatientenWille24 hat die Patientenverfügung neu erfunden", sagen die drei Gründer des Unternehmens. Heute haben Sie den Betatest ihres Internetdienstes gestartet. Damit kann sich erstmals jedermann eine wirksame Patientenverfügung selbst zusammenstellen. Ein intelligentes Befragungssystem macht es möglich. Persönliche Behandlungs- und Pflegewünsche werden detailliert ermittelt und alle notwenigen Dokumente erstellt (Patientenverfügung und Vollmachten). Die Online-Hinterlegung und sämtliche Verwaltungsarbeiten, wie die regelmäßig erforderliche Aktualisierung, sind im Preis enthalten. Damit ist der Kunde dauerhaft auf der sicheren Seite. Einmal erstellt, bleibt der Patientenwille stets aktuell und wirksam und steht 24 Stunden am Tag zum Notfallabruf für Ärzte bereit. Vom Kunden gewünschte Änderungen und Neu-Hinterlegungen sind im günstigen Jahrespreis ebenfalls inbegriffen.
Die PatientenWille24 GmbH ist im alleinigen Eigentum seiner Gründer. Das Unternehmen garantiert Unabhängigkeit und absoluten Schutz der Kundendaten. patientenwille24.de/unternehmen.
[1] http://www.aerzteblatt.de/int/archive/article?id=152957
17.03.2014
PatientenWille24 geht heute ans Netz. Erstmals haben Patienten die Möglichkeit, wirksame Patientenverfügungen online selbst zu erstellen - und zu hinterlegen. Gegründet wurde PatientenWille24 von Fachärzten für Intensiv- und Notfallmedizin. Sie haben einen Fragebogen entwickelt, der individuelle Behandlungswünsche in wirksame Verfügungen übersetzt. Nutzer benötigen weder rechtliche noch medizinische Vorkenntnisse. Ausführliche Erklärungen stellen sicher, dass alle nötigen Festlegungen erfolgen. Durch Onlinehinterlegung ist sichergestellt, das der schriftliche Patientenwille für Ärztinnen und Ärzte jederzeit abrufbar ist.
