Süddeutsche Zeitung, 21.August 2015
«Recht auf würdigen Abschied»
Nirgendwo werden jene häufig sehr alten Menschen erwähnt, die fast ohne Bewusstsein monate- oder jahrelang in ihrem Bett liegen,
kaum noch Äußerungen von sich geben können, aber durch künstliche Ernährung, Herzschrittmacher oder Medikamente am Leben erhalten
werden. Da sie keine Patientenverfügung unterzeichnet und keine Kinder oder Betreuer bevollmächtigt haben, die über einen
Behandlungsabbruch entscheiden könnten, werden sie am Leben erhalten, solange nicht eine zusätzliche Erkrankung ihrem Leben ein
Ende setzt.
http://www.sueddeutsche.de/politik/gastbeitrag-recht-auf-wuerdigen-abschied-1.2616083