> Patientenverfügung

Der Patientenwille


Er besteht aus der Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht; eventuell mit zusätzlicher Betreuungsverfügung. In ihm legen Sie fest, welche Behandlung Sie wünschen, wenn Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können. Bei Krankheit, Unfall oder im hohen Alter kann es schnell hierzu kommen.

Patientenverfügung


Medizinischer Fachtext mit genauen Festlegungen für Ihre Behandlung. Gilt für Fälle, in denen Sie sich selbst nicht mehr mitteilen können und ist rechtsverbindlich für ärzte und Kliniken.

Vorsorgevollmacht


Juristisches Dokument, das andere Personen berechtigt, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen. Es ergänzt die Patientenverfügung.

Die Wirksamkeit


Entscheidend sind drei Faktoren: Medizinische Genauigkeit, sofortige Verfügbarkeit des Dokumentes im Behandlungsfall und Aktualität.

Medizinische Genauigkeit


Ihr Patientenwille sollte für alle wichtigen Situationen Festlegungen machen - mit medizinischen Fachbegriffen. Regelmässige Anpassung an den Fortschritt von Medizin und Recht sind unerlässlich.

Verfügbarkeit


Im Notfall muss ein Patientenwille dem Arzt sofort vorliegen. Trägt man das ganze Dokument nichts stets bei sich, sollte man es online hinterlegen. Dabei muss garantiert sein, dass es bei jeder Behandlung automatisch auffällt und sofort abrufbar ist.

Aktualität


Gesundheit und Lebensumstände ändern sich laufend - beispielsweise Ihre Vertrauenspersonen. Dem muss Ihr Patientenwille gerecht werden. Die Rechtsprechung gesteht nur einem regelmässig aktualisierten Patientenwillen Gültigkeit zu.

Wann brauche ich einen Patientenwillen?


In medizinischen Situationen, in denen Sie nicht in der Lage sind selbst zu entscheiden - z.B. bei Bewusstlosigkeit.

Was gehört in die Patientenverfügung?


Medizinisch präzise Festlegungen, welchen Umfang an Behandlung Sie wünschen. Wir helfen Ihnen bei den Formulierungen.

Wie bewahre ich meinen Patientenwillen auf?


So, dass er im ersten Augenblick eines Notfalls verfügbar ist. Entweder immer in der Tasche oder bei einem Hinterlegungsdienst, der ständige Abrufbarkeit und automatisches Auffallen garantiert.

Was geschieht wenn ich keine Patientenverfügung habe?


Falls Sie sich nicht selbst äussern können, werden Partner und Angehörige befragt. Oft bedeutet dies für die Betroffenen eine Belastung. Gibt es keine Ansprechpartner, kann das Gericht entscheiden oder einen Betreuer einsetzen.

Wie lange bleibt mein Patientenwille gültig?


Genaue Fristen gibt es nicht. Die Rechtsprechung gesteht aber nur einem laufend aktualisierten Patientenwillen Gültigkeit zu. Er muss wichtige Veränderungen von Gesundheit, Medizin und Recht wiederspiegeln. Dazu wird häufig empfohlen, die Dokumente einfach alle zwei Jahre neu zu unterschreiben. Das greift jedoch zu kurz und vermittelt falsche Sicherheit. Wie oft Sie Ihren Patientenwillen anpassen müssen hängt davon ab, wie sehr sich Ihre Lebensumstände ändern (Gesundheit, Vertrauenspersonen, Werte).

Wann versagt eine Patientenverfügung?


Bei medizinischer Ungenauigkeit, fehlender Aktualität oder wenn sie dem Arzt nicht rechtzeitig vorliegt. Leider trifft dies auf den Grossteil aller bisherigen Verfügungen zu. Sie bleiben zu 97% nachweislich wirkungslos.