Zusätzliche Rücksprache mit Vertrauensperson
Der Notfallabruf ist auf Wunsch nur nach Passwort-Freigabe durch eine Vertrauensperson möglich (bspw. telefonisch). Das Passwort legen Sie selbst fest.
Diese zusätzliche Hürde kann im Ernstfall - bei Nichterreichbarkeit der Vertrauensperson - Ihre Patientensicherheit mindern.
Alternative zur Versichertennummer
Wir empfehlen die Verwendung Ihrer Versichertennummer - nur sie fällt im Notfall automatisch auf. Alternativ können Sie jedoch auch Personalausweis- oder Führerscheinnummer verwenden.